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Fettabsaugung Kosten Beratungsgespräch in Düsseldorf bei Dr. Kusenack

Fettabsaugung Kosten: Was Sie wissen sollten

Zuletzt aktualisiert: März 2026

Fettabsaugung Kosten sind für viele Patienten ein entscheidender Faktor bei der Planung ihres Eingriffs. Eine Fettabsaugung kann eine effektive Methode sein, um hartnäckige Fettpolster loszuwerden, die sich trotz Sport und Diät nicht reduzieren lassen. Im Folgenden erhalten Sie einen transparenten Überblick über die Fettabsaugung Kosten in unserer Praxis, die wichtigsten Einflussfaktoren sowie Informationen zur möglichen Kostenübernahme.

Kosten einer Fettabsaugung

Die Kosten für eine Fettabsaugung sind abhängig von der Menge des Fettgewebes und der zu behandelnden Körperregion. In meiner Praxis erfolgt die Rechnung transparent und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die folgenden Fettabsaugung Kosten geben Ihnen eine erste Orientierung:

  • Beratungsgespräch: ca. 170,- € (inkl. Ultraschall der Beinvenen). Gesetzlich sind wir verpflichtet, das Erstgespräch abzurechnen.
  • Oberschenkel (Vorder- und Innenseite inkl. Kniegelenk): ca. 4.800,- €
  • Reiterhosen (Oberschenkelaußenseite und Rückseite): ca. 4.800,- €
  • Unterschenkel zirkulär: ca. 5.400,- €
  • Männerbrust (Gynäkomastie): ca. 3.000,- €
  • Bauchdecke: ca. 3.800,- €
  • Oberarme: ca. 4.400,- €

Bei einem rein kosmetisch indizierten Eingriff kommt zu diesen Preisen noch die Mehrwertsteuer von aktuell 19% hinzu. Im Falle eines Lipödems handelt es sich um einen medizinisch indizierten Eingriff und dieser ist von der Mehrwertsteuer befreit.

Sollten Sie weitere Regionen in Erwägung ziehen, sprechen Sie uns gerne an. Wir klären gemeinsam die Möglichkeiten und die damit verbundenen Kosten.

Fettabsaugung Kosten am Arm – Vorher-Nachher Beispiel

Fettverpflanzung und Hautstraffung

Zusätzlich zur Fettabsaugung bieten wir auch die Möglichkeit der Fettverpflanzung (Lipofilling) an, beispielsweise in die Brüste, den Po oder zur Korrektur der sogenannten “Hip Dips”. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.000,- € pro Region, zuzüglich der Fettabsaugung.

Für ein optimales Ergebnis bieten wir häufig eine gleichzeitige Hautstraffung mittels Argon Plasma oder Laser an. Die Kosten hierfür betragen ca. 1.200,- €.

Einflussfaktoren für die Kosten einer Fettabsaugung

Die Kosten einer Fettabsaugung werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst:

  • Behandelte Region:
    Größere Areale sind mit höheren Kosten verbunden.
  • Anzahl der Regionen:
    Je mehr Regionen behandelt werden, desto höher fallen die Gesamtkosten aus.
  • Anästhesie:
    Eingriffe werden standardmäßig in örtlicher Betäubung durchgeführt. Wenn Sie eine Vollnarkose bevorzugen, entstehen zusätzliche Kosten.
  • Hautstraffung:
    Zusätzliche Eingriffe, wie eine Hautstraffung, erhöhen die Kosten.
  • Indikation:                                                                    Bei einem kosmetisch indizierten Eingriff kommt zu den genannten Preisen noch die Mehrwertsteuer von aktuell 19% hinzu. Diese entfällt bei einer medizinischen Indikation wie z.B. dem Lipödem.

Fettabsaugung Kosten: Versicherung und Kostenübernahme

Da ich ausschließlich privatärztlich tätig bin, übernehmen die gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Fettabsaugung in meiner Praxis nicht. Sollten Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt sein, können Sie vorab die Kostenübernahme klären. Gerne erstelle ich Ihnen hierzu einen Kostenvoranschlag.

Warum variieren die Fettabsaugung Kosten?

Die Fettabsaugung Kosten können stark variieren, je nachdem, welche Klinik oder welcher Arzt gewählt wird und welche Region behandelt werden soll. Auch die Nachsorge und Zusatzleistungen können den Preis beeinflussen. Sollte es sich um einen rein kosmetischen Eingriff handeln kommt noch die Mehrwertsteuer von aktuell 19% hinzu.  Die Qualifikation des Arztes spielt ebenfalls eine Rolle: Erfahrene Spezialisten verlangen oft höhere Honorare, bieten jedoch auch umfassendere Expertise.

Transparenz bei den Fettabsaugung Kosten und individuelle Beratung

Uns ist wichtig, dass Sie sich schon vor Ihrer Entscheidung für eine Fettabsaugung über die entstehenden Kosten im Klaren sind. Wir legen großen Wert auf eine transparente Preisgestaltung. In einem persönlichen Beratungsgespräch besprechen wir alle offenen Fragen und erstellen ein auf Sie zugeschnittenes Therapiekonzept.

Weitere und umfassendere Informationen über die Kosten und Details zur Fettabsaugung in meiner Düsseldorfer Praxis finden Sie auf unserer Seite Fettabsaugung Düsseldorf.

Nachsorgekosten nach einer Fettabsaugung

Die Kosten einer Liposuktion enden nicht mit dem Eingriff selbst. Für eine komplikationsfreie Heilung und ein optimales Ergebnis sollten Sie folgende typische Nachsorgekosten in Ihre Planung einbeziehen:

Kompressionskleidung: Nach der Behandlung ist das Tragen medizinischer Kompressionsstrümpfe oder -hosen für mehrere Wochen notwendig. Je nach Region und Qualität sind hierfür ca. 80 bis 300 € einzuplanen.

Lymphdrainage: Um die Schwellungen nach dem Eingriff zu reduzieren, empfehlen viele Behandler mehrere Sitzungen manuelle Lymphdrainage. Die genaue Anzahl und die damit verbundenen Kosten hängen vom individuellen Heilungsverlauf ab.

Kontrolltermine: Regelmäßige Nachsorgetermine sind ein wichtiger Bestandteil der Behandlung. Welche davon im Behandlungskonzept enthalten sind und welche separat abgerechnet werden, sollten Sie vor dem Eingriff transparent klären.

Die Nachsorgekosten sind ein fester Bestandteil einer erfolgreichen Behandlung und sollten bei der Gesamtbudgetplanung von Anfang an berücksichtigt werden.

Fettabsaugung auf Raten zahlen

Eine Liposuktion ist eine Investition, die gut geplant sein will. Für Patienten, die die Kosten nicht vollständig vorab tragen möchten, gibt es grundsätzlich zwei Wege:

Ratenzahlung: Manche Praxen bieten in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit einer Ratenzahlung an. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, sollte direkt im Beratungsgespräch angesprochen werden.

Externe Finanzierung: Über spezialisierte Portale zur Finanzierung medizinischer Eingriffe sowie über Ihre Hausbank können Sie einen zweckgebundenen Kredit beantragen. Prüfen Sie dabei sorgfältig Zinssätze und Laufzeit, und lassen Sie sich im Zweifel unabhängig beraten.

Wann übernimmt die PKV die Kosten einer Fettabsaugung?

Privatversicherte Patienten haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine Kostenerstattung durch ihre private Krankenversicherung zu beantragen, allerdings hängt dies stark von der individuellen Police und der medizinischen Indikation ab.

Für einen Antrag werden in der Regel eine ärztlich dokumentierte Diagnose sowie ein Kostenvoranschlag benötigt. Viele Versicherungen verlangen zusätzlich den Nachweis eines erfolglosen konservativen Therapieversuchs vor einem operativen Eingriff. Ob und in welchem Umfang Kosten erstattet werden, ist individuell verschieden. Klären Sie dies unbedingt schriftlich mit Ihrer PKV, bevor Sie den Eingriff planen.

Bei rein kosmetisch indizierten Fettabsaugungen erfolgt grundsätzlich keine Erstattung, weder durch gesetzliche noch durch private Krankenversicherungen.

Dr. med. Ulrich Kusenack – Facharzt für Gefäßchirurgie und Phlebologe, Privatpraxis Düsseldorf
Über den Autor

Dr. med. Ulrich Kusenack

Facharzt für Chirurgie & Gefäßchirurgie · Privatpraxis Düsseldorf

LMU München FA Chirurgie 2001 FA Gefäßchirurgie 2006 25+ Jahre Erfahrung

Dr. Kusenack ist seit über 25 Jahren in der Gefäßmedizin tätig – zuletzt als Chefarzt der Klinik für Gefäßchirurgie am Helios Universitätsklinikum Wuppertal. In seiner Privatpraxis auf der Königsallee in Düsseldorf behandelt er Patienten mit Lipödem, Krampfadern und führt Liposuktionen durch.

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Häufig gestellte Fragen zu den Kosten einer Fettabsaugung:

Die Kosten einer Fettabsaugung hängen von mehreren Faktoren ab, darunter die behandelte Körperregion, die Anzahl der Regionen, die Art der Anästhesie und eventuelle zusätzliche Eingriffe wie eine Hautstraffung. Auch der Grund der Fettabsaugung beeinflusst den Endpreis: so kommt noch die Mehrwertsteuer von aktuell 19% hinzu, falls der Eingriff rein kosmetischer Natur ist. Im Falle eines Lipödems entfällt die Mehrwertsteuer, da es sich dann um die Behandlung einer Erkrankung handelt. Jede Behandlung wird individuell auf die Patient*innen abgestimmt, was zu unterschiedlichen Kosten führen kann.

In meiner privatärztlichen Praxis übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Fettabsaugung nicht, unabhängig davon, ob es sich um einen kosmetischen Eingriff oder um die Behandlung eines Lipödems handelt. Sie sind dann in jedem Falle Selbstzahler. Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte, die an einem Lipödem leiden, sollten im Vorfeld die Möglichkeiten einer Kostenübernahme mit ihrer Versicherung klären. Bei einem kosmetischen Eingriff erfolgt auch hier keine Kostenübernahme.

Die Kosten variieren je nach Region, die behandelt wird. Zum Beispiel liegt der Preis für eine Fettabsaugung an den Oberschenkeln bei etwa 4.800,- €, während die Kosten für eine Behandlung der Männerbrust (Gynäkomastie) bei etwa 3.000,- € liegen. Bei einer Fettabsaugung aus kosmetischen Gründen kommt zu diesem Preis noch die Mehrwertsteuer von aktuell 19% hinzu. Diese entfällt bei einer Fettabsaugung aufgrund eines Lipödems. Eine genaue Kostenaufstellung erhalten Sie im Rahmen eines Beratungsgesprächs.

Ja, neben den reinen Behandlungskosten können zusätzliche Kosten anfallen, z. B. für eine Vollnarkose, eine Hautstraffung oder Nachsorge. Auch die Erstberatung wird separat berechnet. Alle Kosten werden im Vorfeld transparent besprochen, damit es keine Überraschungen gibt.

Beim gesetzlich krankenversicherten Patienten ist eine Kostenübernahme der Fettabsaugung durch die gesetzlichen Krankenkassen aktuell nur im Stadium III möglich und auch nur bei entsprechenden Kassenärzten oder in Krankenhäusern. Vor kurzem wurde die LipLeg-Studie abgeschlossen und die Ergebnisse befinden sich aktuell (Stand Juli 2025) noch in der Auswertung. Möglicherweise werden je nach Ergebnis der Auswertung die Kosten dann zukünftig auch für eine Fettabsaugung im Stadium I oder II übernommen. Der privatversicherte Patient kann versuchen, in jedem Stadium der Erkrankung eine Fettabsaugung auf Kosten seiner privaten Krankenkasse zu erhalten. Manche privaten Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten. Dies sollte aber in jedem Fall im Vorfeld einer Operation abgeklärt werden. Bei mir als Privatarzt übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen unabhängig vom Stadium der Erkrankung leider keine Kosten für die Lipödem-Behandlung – sowohl konservativ als auch operativ.

Um für eine Liposuktion bei Lipödem eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse zu erhalten, benötigen Sie eine schriftliche Diagnose und einen Kostenvoranschlag Ihres Operateurs. Beides reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse mit der Bitte um Kostenübernahme ein. Ihre Krankenkasse wird Ihnen dann mitteilen, welche weiteren Voraussetzungen für eine Kostenübernahme Sie erfüllen müssen. Häufig ist dies ein mindestens 6 Monate dauernder konservativer Therapieversuch ohne Erfolg im Vorfeld eines operativen Eingriffes.

Grundsätzlich ist es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Rechnung für eine ärztliche Behandlung und somit auch für eine Fettabsaugung – selbst wenn sie nur kosmetisch indiziert ist – nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt werden muss. Wichtige Ausnahmen sind Behandlungen im Bereich des Vertragsarztsystems (hier gilt der EBM) oder der Berufsgenossenschaft (BG). Eine Honorarforderung mit Pauschalpreisen ist rechtlich nicht zulässig. Bei der GOÄ-Rechnung kann die Höhe des Endhonorars durch das Ansetzen verschiedener Faktoren vom Arzt noch beeinflusst werden. Sollte viel Fettgewebe abgesaugt worden sein, wird sicherlich ein höherer Faktor angesetzt werden als wenn es sich um wenig Fettgewebe handelt. Dies erklärt die unterschiedlichen Preise der verschiedenen Kliniken. In meiner Praxis wird für jede Behandlung immer eine rechtskonforme Rechnung nach GOÄ erstellt, die Sie dann bei Bedarf auch bei Ihrer Krankenkasse zur möglichen Kostenerstattung einreichen können.

Letztlich haben Sie die Möglichkeit, über Ihre Hausbank oder über ein entsprechendes Onlineportal zur Finanzierung medizinischer Eingriffe einen Kredit für die Bezahlung einer Fettabsaugung zu erhalten. Ich selber biete in Einzelfällen eine Ratenzahlung in wenigen (z.B. 3-4) Raten an.

Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt vor, dass keine ärztliche Leitung umsonst erbracht werden darf. Somit ist auch das Erstgespräch in unserer Praxis kostenpflichtig und kann leider nicht auf die weitere Behandlung angerechnet werden. Wir erheben für das Erstgespräch eine transparente Gebühr nach GOÄ. Diese schwankt zwischen ca. 40 € für ein reines Gespräch mit einer körperlichen Untersuchung und 170 € bei einer zusätzlich notwendigen Ultraschalluntersuchung der Beine und einem gegebenenfalls notwendigen OP-Aufklärungsgespräch.